Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 10 WF 9/99, 10 WF 11/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5215
OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 10 WF 9/99, 10 WF 11/99 (https://dejure.org/2000,5215)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2000 - 10 WF 9/99, 10 WF 11/99 (https://dejure.org/2000,5215)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 10 WF 9/99, 10 WF 11/99 (https://dejure.org/2000,5215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 115; ZPO § 117; ZPO § 127
    Anwendung des dem Datenschutz Rechnung tragenden § 127 Abs. 1 S. 3 ZPO im Beschwerdeverfahren L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 127 Abs. 1 S. 3
    Mitteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1095
  • FamRZ 2000, 1230 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 636 (Ls.)
  • VersR 2002, 1002 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 10 WF 267/06

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Einkommensmindernde Berücksichtigung von

    Die für den Antragsgegner bestimmte Ausfertigung dieses Beschlusses enthält die Ausführungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Antragstellerin mit Rücksicht auf § 127 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht (vgl. Senat, JurBüro 2000, 366; FamVerf/Gutjahr, § 1, Rz. 177).
  • VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 115/02
    Danach dürfen die Gründe der Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch, soweit sie Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei enthalten, dem Gegner nur mit Zustimmung der Partei zugänglich gemacht werden (vgl. auch § 117 Abs. 2 Satz 2 ZPO; zur Frage, wie den datenschutzrechtlichen Anforderungen nach § 127 Abs. 1 Satz 3 ZPO in der Praxis Rechnung getragen werden kann, vgl. Brandenburgisches OLG, MDR 2000, 1095 sowie Dehn, in: Schoreit/ Dehn, Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe, Kommentar, 8. Aufl. 2004, § 117 ZPO Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 10 WF 237/06

    Prozesskostenhilfe: Pflicht zum Einsatz zweckgebundenen Vermögens; Anspruch auf

    Die für den Antragsteller bestimmte Ausfertigung dieses Beschlusses enthält die Ausführungen zum Einkommen und Vermögen der Antragsgegnerin mit Rücksicht auf § 127 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht (vgl. Senat, JurBüro 2000, 366; FamVerf/Gutjahr, § 1, Rz. 177).
  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 14 C 12.2496

    Prozesskostenhilfe; eigenständige Beihilfeberechtigung einer Halbwaise;

    Gem. § 127 Abs. 1 Satz 3 ZPO, der datenschutzrechtliche Belange schützt und infolgedessen auch in der Beschwerdeinstanz anzuwenden ist, werden die Ausführungen, die die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin betreffen, geschwärzt (vgl. OLG Brandenburg, B.v. 17.2.2000 - 10 WF 9/99, 10 WF 11/99 - MDR 2000, 1095).
  • OLG Brandenburg, 27.01.2006 - 10 WF 3/06

    Prozesskostenhilfe: Anderweitige Verwendung von einzusetzendem Vermögen

    § 127 Abs. 1 Satz 3 ZPO Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsgegnerin nicht (vgl. Senat, JurBüro 2000, 366; FamVerf/Gutjahr, § 1, Rz. 177).
  • OLG Brandenburg, 05.11.2012 - 3 WF 115/12

    Verfahrenskostenhilfeverfahren: Mitwirkungspflicht des Antragstellers;

    Die für die Antragsgegnerin bestimmte Ausfertigung dieses Beschlusses enthält die Ausführungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers mit Rücksicht auf § 127 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht (vgl. OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, JurBüro 2000, 366; FamVerf/Gutjahr, § 1 Rn. 68).
  • OLG Brandenburg, 10.09.2013 - 3 WF 65/13

    Berücksichtigung von Abfindungen aus Anlass der Beendigung des

    Die für die Antragstellerin bestimmte Ausfertigung dieses Beschlusses enthält die Ausführungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragsgegners mit Rücksicht auf § 127 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht (vgl. OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, JurBüro 2000, 366; FamVerf/Gutjahr, § 1 Rn. 68).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht